Die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel ist nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit Pflicht für jeden Unternehmer. Das Unterlassen der Prüfungen zur Unfallverhütung kann zu einer Straftat werden (siehe auch § 26 BetrSichV). Ein Unterlassen der Prüfungen kann zu Sanktionen führen, diese finden sich in ArbSchG §209 Absatz 1. Um den Versicherungsschutz nicht zu riskieren ist eine Prüfung der elektrischen Betriebsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung zwingend notwendig. Bei nicht vorhandenem Nachweis oder falscher Dokumentation kann der Versicherer im Schadenfall eine Regulierung verweigern.
Betroffen sind alle Geräte, die nicht fest an der Verteilung, sondern über einen Stecker angeschlossen und leicht zu bewegen sind.
elektronische Geräte mit Stecker
zum Beispiel:
PC, Monitor, Drucker
Kaffeemaschine, Lüfter
Bohrmaschine, Stichsäge
Laminiergerät, Schredder
elektronisch verstellbarer Tisch
Leitungen und Verteiler
zum Beispiel:
Steckdosenverteiler
Verlängerungsleitung
Geräteanschlussleitungen
Starkstromverteiler
Kabeltrommel
Die Prüffristen werden vom Arbeitgeber im Einvernehmen mit dem Prüfer festgelegt. Diverse Hilfestellungen dazu sind in der DGUV Vorschrift 3 §5 oder TRBS 1203 zu finden. Die daraus resultierenden Prüffristen sind so zu bemessen, dass Mängel frühzeitig erkannt werden und eine Gefährdung auszuschließen ist.
Industrie Anwendungen, einschließlich kommerzieller Küchen
Öffentliche Einrichtungen
Empfehlung nach DGUV
- Optimaler Arbeitsschutz im elektrotechnischen Bereich
- Vermeidung von Unfällen
- Verlängerung der Prüffristen
- Reduzierung von Ausfallzeiten
- Übersicht aller elektronischen Geräte und Leitungen